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Schweizerische Bankiervereinigung

Financial Action Task Force

Die FATF, eine 1989 vom Gipfeltreffen der G-7 eingesetzte, der OECD beigeordnete und in Paris ansässige Organisation, gibt 40 verbindliche Umsetzungsempfehlungen hinsichtlich der Geldwäschereibekämpfung ab. Aufgrund der terroristischen Anschläge vom 11. September 2001 hat die FATF im Herbst 2001 ausserdem eine Reihe von so genannten «Special Recommendations» zu verschiedenen Einzelthemen – unter anderem die Empfehlung «SR VII on Wire Transfers» - herausgegeben, um neu auch den Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung führen zu können.

Zur Überprüfung der Umsetzung ihrer Empfehlungen in den verschiedenen Ländern führt die FATF sogenannte Länderexamen durch. Der jeweilige Bericht über diese Examen wird im Anschluss auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die FATF hat im Jahr 2005 zum dritten Mal ein Länderexamen in der Schweiz durchgeführt. Geprüft wurden der Stand der Umsetzung der 40 Empfehlungen und der Special Recommendations bei den Behörden, Banken und übrigen Finanzintermediären. Der daraus resultierende Länderbericht attestiert der Schweiz ein gut funktionierendes Netz von Präventivmassnahmen gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Die FATF hat deshalb am 14. Oktober 2009 beschlossen, die internationale Aufsicht über die Schweiz, die im Rahmen dieses weltweiten Evaluationsprozesses des 3. Zyklus (2004-2011) eingeführt wurde, zu beenden. Damit wird die Schweiz künftig nur noch alle zwei Jahre in einem einfacheren, nur noch schriftlichen Verfahren überprüft.

Die FATF hat ihr Mandat neu revidiert und entsprechend formuliert. Vorgesehen ist eine kleine Revision der eigenen Empfehlungen und der Überprüfung der Wirksamkeit einzelner Standards, Dokumentation und Prozesse, was als Vorbereitung eines weltweiten Evaluationsprozesses des 4. Zyklus gilt. Dieser 4. Evaluationszyklus inkl. Länderexamen wird voraussichtlich ab 2013 stattfinden. In die Revision ihrer Empfehlungen hat die FATF auch den Auftrag seitens der G20 aufgenommen, die fordern, dass „tax crimes“ als Vortat zur Geldwäscherei zu gelten haben. Die Bankiervereinigung hat in Zusammenarbeit mit economiesuisse, SwissHoldings, dem Schweizerischen Versicherungsverband sowie dem Forum SRO GwG im öffentlichen Vernehmlassungsprozess Stellung zu diesen Arbeiten bezogen.

Des Weiteren erarbeitet die FATF derzeit auch Empfehlungen zur Bekämpfung der Finanzierung des Kaufs und Verkaufs von chemischen, biologischen oder atomaren Waffen sowie die Bekämpfung der Finanzierung von Gütern, Technologien oder Know-how, mit denen derartige Waffen hergestellt oder erworben werden können (sog. Proliferation Financing). Die Banken werden durch diese Regelung in den Bereichen «Correspondent Banking» und «Trade Finance» betroffen sein. Die FATF hat dazu am 29. April 2010 einen Zwischenbericht “Combating Proliferation Financing: A Status Report on Policy Development and Consultation” auf ihrer Internetseite publiziert